Der Zeitrahmen

 

 

 

 

Die Beeinträchtigungen, die das Baby durch die Fehlbildung hat, wirken wenigstens so lange, bis weitestgehend normale Formen und Funktionen durch strukturgerechte und restlochfreie chirurgische Nachbildung erreicht sind. 

 

Dies spricht für einen frühen Operationszeitpunkt. 

 

Lange Jahre – und auch heute noch – werden der richtige Zeitpunkt der und die Kombination der zusammenfassbaren Fehlbildungsabschnitte  in einer Operation unter den Experten heftig diskutiert. Strittig ist immer noch, ob der frühe Verschluss von knöchernen Bereichen im Mittelgesicht Wachstumsstörungen und Wachstumshemmungen auslöst. 

 

Die Wachstumshemmung des fehlgebildeten Oberkiefers beginnt allerdings bereits im zweiten bis dritten Schwangerschaftsmonat und festigt sich zunehmend. 

 

Streng genommen kommt deshalb jede Operation nach der Geburt grundsätzlich zu spät. 

 

Nur das Zusammenspiel der Muskulatur in den Mund-, Nasen- und Rachenräumen und ihrer Reaktion auf die Wechseldruckregulation – unter Einfluss des atmosphärischen Druckes und des von ihnen durch Mund-, Nasen-, Rachen-, Lungen-/Brustkorbhöhlen aufgebauten Gegendrucks – schafft die Bedingungen, die das Knochen- und Weichteilwachstum sowie die Gestaltung der notwendigen Hohlräume anregt. 

 

Die Eingriffe müssen deshalb den frühkindlichen Entwicklungsstufen angepasst werden. Nur so kann verhindert werden, dass eine unumkehrbare Festigung der fehlerhaften Strukturen  und damit auch der frühkindlichen Fähigkeiten von Wahrnehmung und Erlernen eintritt (Neuroplastizität). Andere Therapien wie zum Beispiel die Logopädie, haben dann gegebenenfalls nur noch begrenzten  Erfolg. 

 

Eine im Rahmen des ersten Lebensjahres liegende operative Behandlung erleichtert die Sprach- und Sprechentwicklung. Sie trägt auch zur Verbesserung des Selbstwertgefühls bei. 

 

Zu berücksichtigen ist die allgemeine Erkenntnis, dass das Narkoserisiko im ersten Lebenshalbjahr höher als zu einen späteren Zeitpunkt, ist. Das heißt, der OP-Zeitpunkt ist auch immer ein Kompromiss. 

 

Zeitpunkte

Die Bildung des zahntragenden Fortsatzes, des harten und weichen Gaumens sowie der darüber gelegenen Nasengänge erfolgt ab dem 6. Lebensmonat. Die Bildung der Lippe sowie der äußeren Nase erfolgt ca. 10 Wochen später.

Bei Vorliegen einer Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr werden Belüftungsröhrchen in die Trommelfelle eingelegt.

     

Terminvereinbarung

Termine für das LKGN-Kompetenzzentrum werden nur noch direkt über die Klinik vergeben.

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