Artikel zum Thema "Restloch"

Beitrag von Dr. Hubertus Koch in der Ausgabe 1/2019 der Zeitschrift "Gesichter"

Ein Restloch - Was bedeutet das?

 

 

 

 

 

 

Definition

Unter dem Begriff „Restloch“ (im englischen auch „fistula“ bezeichnet, daher auch mitunter der Begriff „Fistel“ im Zusammenhang mit einer LKGN-Fehlbildung) wird eine Wiedereröffnung eines operierten Fehlbildungsabschnittes oder von Teilen davon bezeichnet. Es liegt also wieder eine Öffnung zwischen Nase und Mund vor. Die Größe variiert zwischen sehr groß, also frei durchschaubar oder sehr klein, der Defekt ist nur sondierbar.

 

Das „Restloch“ muss von der „Restspalte“ unterschieden werden, da „Restspalte“ einen bislang nicht operierten Fehlbildungsabschnitt bezeichnet.

 

Funktionell unterscheiden sich beide nicht: Die Trennung zwischen Nase und Mund ist aufgehoben.

 

Das „Restloch“ ist ein chirurgischer Mißerfolg, eine ernst zu nehmende Komplikation (1,2). Die Auftretenshäufigkeit variiert je nach Untersuchung und Klinik zwischen 0 und 78% (2). 

 

Um das Ziel zu erreichen, dass die anatomischen Räume – Nasenhaupthöhlen und Mundhöhle – vollständig von einander getrennt sind, muss also eine erneute Operation erfolgen.  Das Risiko eines erneuten Auftretens eines „Restlochs“ infolge des Korrektureingriffes, wird in der Literatur als noch größer angegeben, als bei der primären korrigierenden Chirurgie.

 

     

 

 

 

 

 

Folgen

 

Der normalerweise in der Mundhöhle vorhandene Unterdruck kann sich nicht aufbauen, die Zunge kann sich nicht normal in das Gaumengewölbe pressen, der normale physikalische Mundschluß gelingt nicht. 

Nasensekret kann in die Mundhöhle, Flüssigkeiten und Speisen können in die Nasenhaupthöhlen gelangen. Es kann sich eine Störung der Essmotorik einstellen.

Die Lautbildung und der Sprachklang können beeinträchtigt sein. Es besteht ein höheres Risiko einer Hör- und Sprachstörung.

Das Risiko der Wachstumsstörung im Mittelgesicht ist größer, da keine normale Ausformung von Mund und Nase erfolgen kann aufgrund nicht günstiger Zungen- und Mundmotorik (siehe Punkt 1).

Zusätzliche Operationen mit höheren chirurgischen Risiken und zusätzlichen Narkoserisiken.

Bei Fortbestehen des „Restlochs“ ist eine später ggfls. notwendige prothetische Versorgung des Gebisses aufwendiger, da der Sogeffekt der Prothese am Gaumen nicht vorhanden ist.

 

Das Ausmaß der Beeinträchtigung ist abhängig von der Größe des „Restloches“ und der individuellen Kompensation (Kompensation ist eine nicht normale Ersatzreaktion des Körpers, Beispiel: Beinlängenunterschied führt zu Beckenschiefstand führt zu Wirbelsäulenverkrümmung führt zu Kopfschiefhaltung führt zu Kaustörung, da die Zähne nicht mehr exakt aufeinander passen, am Ende stören Schmerzen der Kaumuskulatur und die Frage ist, wo setzt die Therapie nun an?).

 

Ursachen

 

Mangelnde Erfahrung

Die chirurgische Therapie der LKGN-Fehlbildung ist sehr schwierig, anspruchsvoll und bedarf eines großen Zeitaufwands.

 

Bei ca. 1200 bis 1300 betroffenen Kindern pro Jahr und bei einer Zahl von ca. 50 bis 60 möglichen Behandlungsorten in Deutschland, in denen nicht gleich viele Kinder operiert werden, liegt es auf der Hand, dass nicht alle Chirurgen die gleiche Expertise haben.

 

Unzureichende Technik

Im allgemeinen Sprachgebrauch „Lippen- und Gaumenspalte“ oder „Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte“ existiert der gesamte Fehlbildungsabschnitt „Nase“ nicht. Was aber nicht bezeichnet wird, wird vielfach auch nicht operiert (sämtliche einschichtige OP-Techniken).

 

Ziel in der chirurgischen Therapie (siehe vorn) ist aber die drei-schichtige Nachbildung: 

Nasenboden – Knochen – Munddach  für alle knöchern basierten Bereiche der Fehlbildung und 

Nasenboden – Muskulatur/Bindegewebe – Mundschleimhaut für alle nicht knöchern basierten Bereiche wie Gaumensegel und Lippe.

 

     

 

 

 

 

 

Um dieses zu erreichen, ist es notwendig über die gesamte Länge der Fehlbildung den falschen Gewebeübergang aus der Nase in den Mund aufzulösen. Erst danach kann es gelingen, die zur Nase gehörenden Gewebe auch in die Nase zu verlagern und dort mit dem korrespondierenden Gewebe der anderen Nasenseite zu vernähen, wie auch die zur Mundhöhle gehörenden Gewebe in die Mundhöhle zu verlagern und mit dem korrespondierenden Mundgewebe der anderen Seite zu vernähen.

 

Alle Schnittführungen, die diese Notwendigkeit nicht berücksichtigen, enden im Ergebnis nicht bei einer dreischichtigen Struktur sondern bleiben einschichtig-narbig, da Knochen, Muskel, Bindegewebe nur zwischen Gewebeschichten erhalten bleiben oder entstehen können.

 

     

 

 

 

 

 

Ob dies mit einer einzelnen oder mit auf einander aufbauenden Operationen erfolgt ist konzeptabhängig. Tatsache ist, dass bei mehrschrittigen Verfahren immer wieder schon verheiltes Gewebe eröffnet/ erneut präpariert werden muss, was schwieriger ist und zu mehr Narbengewebe führt, so dass der restlochfreie, ausreichend verknöcherte Ziel-Befund mit zunehmender Zahl der Operationen schwieriger zu erreichen ist. Ein einschrittiges Vorgehen unterliegt dem Problem, das in Übergangszonen der Fehlbildungsabschnitte ein Gewebemangel vorliegen kann und in der Folge, Gewebeschichten nicht ausreichend mobilisiert werden können. Dies wiederum erhöht das Wundheilungsrisiko und kann somit ebenfalls zu gravierenden ästhetischen und funktionellen Beeinträchtigungen führen.

 

Das bedeutet wiederum, sicher restlochfrei zu operieren bedarf einer OP-Technik, die das überhaupt ermöglicht und Erfahrung macht es dem Chirurgen leichter.

  • Wenig Erfahrung (Berufsanfänger) + gute Technik = gutes Ergebnis
  • Viel Erfahrung + unzureichende Technik = unzureichendes Ergebnis

Zusammenfassung

 

Warum ist Restlochfreiheit denn wichtig?

 

Man kann doch trotzdem Hören, Riechen, Essen, Sprechen, auch wachsen die Kiefer, mitunter sogar erstaunlich regelkonform.

 

Also warum?

 

Der Mensch ist in der Tat in der Lage, über verschiedene Kompensationsmechanismen Defizite auszugleichen.

 

Ein zu großer Nasenrachenraum oder zu große Nasenhaupthöhlen werden durch hypertrophe Rachenmandeln und Nasenmuscheln eingeengt.

Zu große Rachenmandeln beeinträchtigen jedoch die Belüftung der Mittelohren, weswegen diese bei Kindern ohne Gaumenfehlbildung im Zusammenhang mit einer Paukenröhrcheneinlage fast grundsätzlich entfernt werden. Dieselbe Massnahme wird jedoch dem Kind mit Gaumenfehlbildung fast grundsätzlich vorenthalten.

 

Störungen beim Sprechen, Essen und Atmen werden durch eine veränderte Mundmotorik ausgeglichen (oft zu erkennen an Mitbewegungen der mimischen Muskulatur des Gesichtes).

 

Fehlender Unterdruck in der geschlossenen Mundhöhle führt zu erschwertem Mundschluß. Die Zunge senkt sich kompensatorisch in den Mundboden. Die Kraft der Zunge fehlt nun im Gaumengewölbe und wird auf den Unterkiefer übertragen. Die gemeinsame Wachstumsentwicklung von Unterkiefer und Oberkiefer wird zusätzlich beeinträchtigt (die Zunge bringt täglich eine Kraft von ca. 1-2 Tonnen in der Addition der Schluckvorgänge auf).

 

Das Ziel der Behandlung sollte also, solange es machbar und möglich ist, eine weitestgehend normale Entwicklung mit anatomisch-funktionell korrekten Strukturen sein. Dies entspricht auch den Vorgaben und Forderungen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO und des SGB IX (9. Buch der Sozialgesetzgebung):

 

Ein Mensch ist funktional gesund, wenn seine körperliche Beschaffenheit (Strukturen) und seine körperliche und psychische Fähigkeiten (Funktionen) allgemein anerkannten Normen entsprechen.

Er all das tun kann (Aktivitäten), was ein Mensch ohne Gesundheitsprobleme normalerweise tun kann.

Er sich in allen Lebensbereichen (Teilhabe) frei entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung erwartet wird.

 

Jede Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit wird „Behinderung“ genannt.

 

Dies bedeutet, das chirurgisch Mögliche herbeizuführen und eine anatomisch-funktionalle Basis aufzubauen, die so stabil und tragfähig wie möglich ist, damit alle weiteren Disziplinen wie Logopädie, Kieferorthopädie, HNO-Heilkunde usw. sinnvoll und kompensationsfrei darauf aufbauen können.

 

Entscheidungshilfen für Eltern:

  • Die Restlochhäufigkeit sollte unter 1% liegen!
  • Das Behandlungskonzept sollte:

    • kein planmäßiges Verbleiben von „Restspalten“ zwischen Nase und Mund vorsehen bei einer insgesamt geringen Anzahl an geplanten operativen Schritten je Kind.
    • Eine dreischichtige Nachbildung aller Fehlbildungsabschnitte vorsehen
    • Sollte regelmäßig ein gutes bis sehr gutes funktionelles und ästhetisches Ergebnis erreichen.

  • Ganzheitliche Beratung und Betreuung der Familien
  • Hohe OP-Frequenz des Operateurs, Vorsicht ist bei irrational hoher OP-Frequenz geboten, eine sorgfältig durchgeführte Operation braucht Zeit, mitunter viel Zeit.