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Patientenrechte

Ihre Rechte als Patienten bzw. Eltern

Ihre Behandlung und Pflege

  • Sie haben Anspruch auf eine qualifizierte medizinische, pflegerische und therapeutische Betreuung.
  • Sie haben Anspruch darauf, in Behandlungsentscheidungen und den Behandlungsverlauf einbezogen zu werden.
  • Sie haben Anspruch auf eine angemessene Einschätzung und Behandlung Ihrer Schmerzen.
  • Sie haben Anspruch darauf, während Ihres Aufenthaltes keine vermeidbaren Schäden zu nehmen.
  • Sie haben Anspruch darauf, dass alle Ihre Angaben und Daten vertraulich behandelt werden. Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz werden eingehalten. Alle Mitarbeiter unseres Hauses unterliegen der Schweigepflicht.
  • Ihr Wunsch, Besuch zu empfangen, wird durch Besuchszeiten geregelt. Wir empfehlen im eigenen Interesse die Einhaltung der Ruhezeiten; diese sind in der Hausordnung geregelt.

Ihr Recht auf Information

  • Sie haben Anspruch darauf, über organisatorische Abläufe informiert zu werden.
  • Die Abteilungsleitung oder deren Vertretung steht Ihnen als erster Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung. Sie wird Sie gegebenenfalls an andere Mitarbeiter vermitteln.
  • Sie haben das Recht, über medizinische und pflegerische Maßnahmen vorab informiert zu werden.
  • Sie haben das Recht, dass der behandelnde Arzt Sie persönlich in für Sie verständlicher Weise und angemessen aufklärt. 
  • Sie haben ebenso das Recht, über Situationen, die Sie belasten könnten, nicht aufgeklärt zu werden. In diesem Falle nennen Sie uns bitte die Person, die statt Ihrer informiert werden soll.
  • Sie haben das Recht, medizinische und pflegerische Maßnahmen abzulehnen oder abzubrechen. Wir sind verpflichtet, Ihnen in diesem Fall die Folgen Ihrer Entscheidung zu erläutern. Ihre Ablehnung sollte schriftlich erfolgen.
  • Sie haben das Recht, die Meinung eines weiteren Arztes zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung einzuholen.
  • Sie haben das Recht, die Sie betreffenden Unterlagen einzusehen (allerdings ist eine Begrenzung des Einsichtsrechts in bestimmten Fällen gesetzlich vorgesehen).
  • Zum Abschluss Ihrer Krankenhausbehandlung haben Sie Anspruch auf ein Gespräch über das weitere Vorgehen und über eine mögliche Rehabilitation. 

Die Wahrung Ihrer Würde

  • Sie haben Anspruch darauf, dass bei allen Maßnahmen Ihre Menschenwürde geachtet und geschützt wird.
  • Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre Privatsphäre respektiert und gewahrt wird.
  • Sie haben Anspruch darauf, dass Ihre religiösen und weltanschaulichen Einstellungen geachtet werden. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihnen behilflich sein, mit einem Vertreter Ihrer Glaubensrichtung Kontakt aufzunehmen.
  • In jedem unserer Krankenhäuser vertritt ein unabhängiger Patientenfürsprecher die Anliegen der Patienten und kümmert sich um Ihre Anregungen und Kritik.

In besonderen Situationen handeln wir nach folgenden Grundsätzen:

  • In akuten Notsituationen werden wir, falls Patienten uns ihren Willen nicht selbst mitteilen können (z. B. in Form einer uns vorliegenden Patientenverfügung), nach ihrem mutmaßlichen Willen handeln.
  • Den Wunsch eines Patienten, lebensverlängernde Maßnahmen abzubrechen oder zu unterlassen, achten wir, nachdem wir über die Folgen ausreichend informiert haben.
  • Patienten haben an ihrem Lebensende Anspruch auf ein würdevolles Sterben. Unser Kinderpalliativteam Siegen steht Ihnen bei Bedraf gerne beratend und unterstützend zur Seite.
  • Entscheidungen über eine Organspende respektieren wir.

Ihre Einwilligungserklärung

  • Sie wirken an der Entscheidungsfindung bezüglich Behandlung und Pflege aktiv mit.
  • Die jeweilige Behandlung und Pflege erfolgt mit Ihrer Einwilligung.
  • Für alle wesentlichen Maßnahmen holen wir Ihr schriftliches Einverständnis ein.